Die Reglungen ab dem 18.01.2021, welche Arztpraxen betreffen, basierend auf der letzten Bundesrats-Medienkonferenz sind die folgenden:
- Home-Office Pflicht: Dies gilt umzusetzen, insofern es mit vertretbarem Aufwand verbunden ist. Weitere Massnahmen sind in der nachfolgenden Abbildung ersichtlich.
- Härtefallmassnahmen von Unternehmen: Unternehmen können vom Bund entschädigt werden: Für die kantonale Härtefallmassnahmen wird die Umsatzschwelle für einen Anspruch auf Härtefallhilfe von 100'000 auf 50'000 Franken gesenkt und beim Covid-Erwerbsersatz die für den Leistungsbezug nötige Umsatzeinbusse von 55 auf 40 Prozent gesenkt. weitere Dazu auf folgender Seite oder besprechen Sie dies mit Ihrem Treuhänder.
Coronavirus: Bundesrat passt Härtefallverordnung sowie Verordnung zum Erwerbsausfall an