An der heutigen Medienkonferenz wurde folgendes informiert:
- Härtefallregelung wird versucht per 1.12.2020 mittels einer neuen Verordnung einzuführen. Dabei sollen CHF 1 Mrd. an die Wirtschaft gehen können. Härtefälle werden durch die Kantone definiert. Mehr Details werden folgen.
- Kurzarbeitsentschädigung soll erweitert werden:
- Max. Entschädigung von 85% des Lohnes wird abgeschafft, max. Höhe wird aber bleiben
- Wartefrist wird abgeschafft
- Auszubildende und befristete Verträge können davon profitieren