- Die Quarantäne kann auf 7 Tage verkürzt werden. Dies aber nur, wenn ein negativer PCR Test oder Schnelltest vorgelegt werden kann. Dieser Test muss selber bezahlt werden.
- Einreisebestimmungen: Es wird neu unterschieden zwischen Gebieten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko und "normalen" Gebieten. Bei der Einreise aus einem Gebiet mit erhöhtem Ansteckungsrisiko muss man einen negativen PCR Test vorweisen, welcher nicht älter als 72 Std ist. Zudem muss man in Quarantäne. Zudem müssen auch die Kontaktdaten eingegeben werden. Ab 8.2. treten diese erst in Kraft
- Neue Teststrategie: Neu übernimmt der Bund auch die Kosten der Tests von Patienten ohne Symptome. Damit sollen breit angelegte Tests in Institutionen wie Schulen oder auch Altersheimen möglich werden. Damit der Bund hier die Kosten aber übernimmt, muss ein Konzept des Kantons vorliegen. Damit ist auch gesagt, dass dies für Einzelpersonen nicht gültig zu sein scheint (nähere Infos folgen).