Am Mittwoch 28.10.2020 hat der Bundesrat eine schweizweite Regelung eingeführt.
Dabei ist folgendes für die Ärzteschaft wichtig:
- Die Arztpraxen und Spitäler dürfen offen bleiben und weiterhin arbeiten
- Schnelltests werden ab 2.11.2020 zugelassen
- Es gilt eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen, damit auch in Arztpraxen
- Max. 10 Personen in privaten Veranstaltungen
- Max. 50 Personen bei öffentlichen Veranstaltung exkl. Mitarbeiter
- Weitere Regelungen gemäss Verordnung