Ab 19. Juni wird von der «ausserordentlichen Lage» auf die «besondere Lage» gewechselt.
Grundsätzlich gilt ab 6. Juni wird es weitere Schritte Richtung «Normalität» gehen:
- Schwimmbäder, Geburtstagsfeiern, Sommerlager etc. sind wieder möglich
Ab 24. Juni sollten die heutigen Massnahmen angepasst werden. Inwiefern, dies war noch nicht zu vernehmen.
Es muss aber immer ein Schutzkonzept vorhanden sein und können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) sichergestellt sein, etwa mit Präsenzlisten.
Folgendes im Detail:
- Gefährdete Personen: Der Arbeitgeber bleibt in der Pflicht, besonders gefährdete Personen von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Ist die Präsenz vor Ort unabdingbar, muss er die betreffende Person schützen, indem er die Abläufe oder den Arbeitsplatz entsprechend anpasst.
- Reisefreiheit für alle Schengen-Staaten und die Personenfreizügigkeit: Ab 6. Juli soll dies wieder gelten. Die Grenzen zu Deutschland, Frankreich und Österreich geht am 15. Juni wieder auf. Wann die Grenze zu Italien aufgeht, ist noch nicht klar.
- Versammlungsverbot in der Öffentlichkeit wird auf 30 Personen angepasst.
- Veranstaltungen sind bis 300 Personen erlaubt.
- Weitere Details finden Sie auf der Webseite des Bundes.
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