Verschiedene Kantone gewähren den Unternehmungen auch zusätzliche Hilfe in finanzieller Hinsicht.

Da wäre der Kanton Zürich, welche einen Kredit für kleine Betriebe bis 2 Mitarbeiter gesprochen haben. Dieser Kredit bekommen jedoch nur Fälle, welche dadurch nicht in die Sozialhilfe fallen.

Kantone: Basel Land und Basel Stadt gewähren zusätzliche Finanzhilfen für Unternehmungen. Dabei gibt es Gelder als Soforthilfe als auch Unterstützungen für Lehrbetriebe.

Basel Land: Als Soforthilfe gibt es Fixbetrag von CHF 7'500 sowie einen Zusatzbeitrag von CHF 250 pro Arbeitnehmende Person. Maximalbetrag wird max. CHF 10'000 pro Unternehmung sein. Mehr dazu unter diesem Link. Lehrbetriebe: Pro Lernende/r wird eine Entschädigung max. monatlich CHF 450 ausbezahlt.

Basel Stadt: Hat Überbrückungskredite mit kantonaler Bürgschaft gesprochen, welche über die lokalen Banken beantragt werden können. Lehrbetriebe: Pro Lernende/r wird eine Entschädigung von 100% der Löhne (Bruttolöhne + Kosten für überbetriebliche Kurse) gewährt. Das Personal der Unternehmung muss sich aber in Kurzarbeit befinden, damit erhalten Sie entsprechend die Differenz der von der Arbeitslosenkasse nicht entschädigten 20% der Lernendenlöhne. Mehr Details dazu hier.

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