- Kurzarbeit bei Angestellten auf Abruf: Neu dürfen auch Angestellte auf Abruf angemeldet werden, welche Schwankungen bei der Beschäftigung von mehr als 20% haben.
- Derzeit gibt es noch keine Neuigkeiten betreffend Selbstständigen, also auch die Ärzte/-innen in einer Einzelfirma.
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